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“Wir Bürger*innen erlassen ein Gesetz”– Anleitung zur Durchführung eines Volksbegehrens
15 August um 18:00
RLP bietet wie Bayern allen Bürger:innen die Möglichkeit ein Gesetz auf dem Wege des Volksbegehrens zu erlassen. Gerade wenn der Landtag wichtige Themen nicht umsetzt kann so ganz legal ein Thema von den Rheinland-Pfälzer:innen auf die Tagesordnung gehoben und verwirklicht werden. Am Beispiel des Volksbegehrens „Artenvielfalt – Kein Gift in Naturschutzgebiete“ zeigen wir die Grundlagen auf.